Verbesserungsbeitrag

Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,

unser Trinkwasser ist Lebensmittel Nr. 1. Um die Trinkwasserqualität und die Versorgungssicherheit für die Verbraucher auch in Zukunft aufrecht erhalten zu können, muss der Wasserzweckverband investieren. Die Verbandsversammlung hat den Beschluss gefasst, die drei Hochbehälter sowie die Pumpwerke Peising und Mühlberg zu erneuern um auch für die nächsten Jahrzehnte gerüstet zu sein.

Wir haben die wichtigsten Punkte zusammengestellt, um Sie als Verbraucher über die Maßnahmen zu informieren:

 

Wieso wird ein Verbesserungsbeitrag erhoben?

Nach Art. 5 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) können die Gemeinden (hierunter fallen auch die Zweckverbände) zur Deckung des Aufwands für die Herstellung, Anschaffung, Verbesserung oder Erneuerung ihrer öffentlichen Einrichtungen (Investitionsaufwand) Beiträge von den Grundstückseigentümern und Erbbauberechtigten erheben, denen die Möglichkeit der Inanspruchnahme dieser Einrichtungen besondere Vorteile bietet. Beiträge werden unabhängig von der tatsächlichen Inanspruchnahme der Leistung erhoben.

Dem Zweckverband steht hierbei ein Ermessensspielraum zu. Ziel ist, die Wasserversorgung im Verbandsgebiet langfristig wirtschaftlich sicherzustellen.

Die Verbandsversammlung, bestehend aus Gemeinderäten der Mitgliedsgemeinden, hat in der Sitzung vom 18.06.2018 beschlossen, das Investitionspaket von ca. 7 Mio. Euro zu 70 % auf den Verbesserungsbeitrag umzulegen. Die restlichen 30 % werden über die nächsten Jahrzehnte über die Gebühren finanziert.

Hierzu hat die Verbandsversammlung eine Verbesserungsbeitragssatzung erlassen, die am 22.06.2018 im Amtsblatt des Landkreises Kelheim öffentlich bekanntgemacht wurde (www.landkreis-kelheim.de) und auf der Internetseite des Wasserzweckverbandes (www.wzv-badabbach.de) sowie in der Geschäftsstelle in Lengfeld eingesehen werden kann.

 

Wer erhält den Bescheid?

es ist immer der Eigentümer oder Erbbauberechtige des jeweiligen Grundstücks Beitragsschuldner (die Eintragung im Grundbuch ist maßgeblich).

Das bedeutet auch, dass bei Wohnungseigentumsgemeinschaften jeder Wohnungseigentümer einen Bescheid erhalten muss – entsprechend dem hinterlegten Eigentumsanteil. Ein Versand an die Hausverwaltung ist nicht zulässig.

Je nach Wohnanlage und den hinterlegten Eigentumsanteilen kann das bedeuten, dass Sie mehrere Bescheide erhalten, z.B. 1x für die Wohnung und 1x für den beitragspflichtigen Tiefgaragenstellplatz.

 

Wann muss der Beitrag bezahlt werden?

Die Beitragssumme wird in 3 Teilraten zur Zahlung fällig (2 Vorausleistungen und eine Schlussrate, für die ein separater Bescheid mit der tatsächlichen Abrechnungssumme erlassen wird). Die Fälligkeitstermine sind auf dem Bescheid aufgeführt. Der Zweckverband bucht den Beitrag nicht ab. Das vorliegende Sepa-Lastschriftmandat (Einzugsermächtigung) der Verbrauchsgebührenabrechnung ist hier nicht gültig. Denken Sie bitte an die Einhaltung dieser Termine.

 

Wie wird der Beitrag berechnet?

Der Beitrag wird nach der Grundstücksfläche und der Geschossfläche der vorhandenen Gebäude berechnet:

 

Beitragspflichtige Grundstücksfläche

Grundsätzlich ist das die im Grundbuch eingetragene Größe des Grundstücks. Abweichend davon wird die beitragspflichtige Grundstücksfläche bei Grundstücken von mindestens 2.000 m² (übergroße Grundstücke) in Gebieten ohne Bebauungsplan bei bebauten Grundstücken auf das 4-fache der beitragspflichtigen Geschossfläche, mindestens jedoch auf 2.000 m² begrenzt. Bei unbebauten Grundstücken ist die beitragspflichtige Grundstücksfläche auf 2.000 m² begrenzt. Im bauplanungsrechtlichen Außenbereich erfolgt eine sog. Umgriffsbildung.

 

Beitragspflichtige Geschossfläche

Die Geschossfläche ist nach den Außenmaßen der Gebäude (mit Wänden, Mauern usw.) in allen Geschossen zu ermitteln (Keller, Erdgeschoss, 1. OG usw.).

Keller werden mit der vollen Fläche herangezogen. Dachgeschosse werden nur herangezogen, soweit sie ausgebaut sind. Sollte z.B. nur ein Zimmer ausgebaut sein, wird auch nur diese Fläche herangezogen. Gebäude oder selbstständige Gebäudeteile, die nach der Art ihrer Nutzung keinen Bedarf nach Anschluss an die Wasserversorgung auslösen oder die nicht angeschlossen werden dürfen, werden nicht herangezogen (z.B. Garagen); das gilt nicht für Gebäude oder Gebäudeteile, die tatsächlich an die Wasserversorgung angeschlossen sind. Balkone, Loggien und Terrassen bleiben

außer Ansatz, wenn und soweit sie über die Gebäudefluchtlinie hinausragen. Unbebaute Grundstücke werden mit einem Viertel der beitragspflichtigen Grundstücksfläche (=fiktive Geschossfläche) zum Geschossflächenbeitrag herangezogen.

Die Wohnflächenberechnung ist nicht maßgeblich!

 

Wie wurden die beitragspflichtigen Flächen ermittelt?

Im Jahr 2017 wurden den Grundstückseigentümern und den Hausverwaltungen der Wohnungseigentumsgemeinschaften Erhebungsbögen übersandt, um die beitragspflichtigen Grundstücks- und Geschossflächen zu ermitteln bzw. zu überprüfen.

 

Wieso zahle ich für jede Maßnahme des Investitionsprogramms, auch wenn ich z.B. einen Hochbehälter gar nicht nutze?

Alle Verbesserungsmaßnahmen kommen – auch wenn sie sich unmittelbar lediglich auf einen Teilbereich des Verbands-gebiets auswirken – letztlich doch allen Anschlussnehmern zugute, weil sie der Aufrechterhaltung und Verbesserung der Wasserversorgung im ganzen Verbandsgebiet dienen. Die von der Satzung erfassten Grundstückseigentümer und Erbbauberechtigten bilden insofern eine Solidargemeinschaft. Eine unterschiedliche Belastung der Bürger, die sich an einzelnen Baumaßnahmen orientiert, würde zu einer unzulässigen abschnittsweisen Abrechnung führen (Art. 5 Abs. 1 Satz 5 KAG).

 

Welche Maßnahmen umfasst das Investitionsprogramm?

Baumaßnahme

Voraussicht-liche Kosten (netto)

Geplantes  Jahr der Inbetriebnahme

Neubau Hochbehälter Lengfeld

-          Neubau des Zentralhochbehälters in Edelstahlbauweise in einer Holzhalle mit einem Fassungsvermögen von insgesamt 2.000 m³.

-          Verdoppelung des Fassungsvermögens im Vergleich zum bestehenden Hochbehälter.

-          Einbau eines optimierten Rohrleitungssystems für die Verteilung des Trinkwassers in die verschiedenen Netzgebiete nach dem aktuellen Stand der Technik

-          Einbindung in das Fernwirksystem des Wasserzweckverbands

-          Einbau einer Notstromversorgung für den Notfallbetrieb

-          Rückbau des alten Hochbehälters

2.471.437 €

2019

Neubau Hochbehälter Bad Abbach

-          Neubau des Hochbehälters in Edelstahlbauweise in einer Holzhalle neben dem bestehenden Hochbehälter mit einem Fassungsvermögen von insgesamt 1.500 m³.

-          Erhöhung des Fassungsvermögens um 500m³ im Vergleich zum bestehenden Hochbehälter.

-          Erneuerung der Zuleitung in das Ortsnetz auf einer Länge von ca. 550 m zur Erhöhung der Versorgungssicherheit

-          Einbindung in das Fernwirksystem des Wasserzweckverbands

-          Einbau einer Notstromversorgung für den Notfallbetrieb

-          Rückbau des alten Hochbehälters

2.913.333 €

2021

Erneuerung Hochbehälter Schneidhart

-          teilweise Erneuerung / Verbesserung der Betonwände und -decke der Wasserkammer

-          Auf- bzw Anbringen einer neuen Behälterbeschichtung/-verkleidung nach dem derzeitigen Stand der Technik

-          Aufteilung der bestehenden Wasserkammer in zwei gleich große Wasserkammern mit je 250 m³ Fassungsvermögen zur Erhöhung der Versorgungssicherheit

-          Erneuerung der Be- und Entlüftung der Wasserkammern

-          Anbringen einer Außenisolierung mit Abdichtung auf den Wasserkammern

-          Isolierung der Außenwände luftseitig

-          Erneuerung der Maschinentechnik und Querschnittoptimierung der Leitungen im Hochbehälter

-          Erneuerung der Entwässerung und der Drainage

-          Erstellung einer bedarfsgerechten Zuwegung

949.500 €

vss. 2023

Erneuerung des Pumpwerks Peising
(Gesamtinvestition 241.516,15 €: davon 84,795 %)*

-          Einbau von vier neuen Pumpen mit einer Förderleistung von 10 l/s bis 30 l/s (je nach Wasserabnahme) zur Erhöhung des Versorgungsdrucks im Bereich Peising

-          Erneuerung der Fernwirktechnik

-          Vorbereitung der Notstromversorgung durch entsprechende Verrohrung und Integration in der Fernwirktechnik

-          Verbesserung der Energieeffizienz durch den Einbau von sog. Frequenzumformern für die Pumpensteuerung

* die restlichen 36.721,15 € entfallen auf das Baugebiet Keltenstraße in Peising und werden nicht über den Verbesserungsbeitrag finanziert.

    204.795 €

2017

Erneuerung des Pumpwerks Mühlberg

-          Einbau von zwei Pumpen mit einer Förderleistung von 10 l/s bis 20 l/s (je nach Wasser-abnahme)

-          Einbindung in die Fernwirktechnik des Wasserzweckverbands mit dadurch verbundenen wesentlich besseren Eingriffsmöglichkeiten im Störfall.

-          Verbesserung der Energieeffizienz durch den Einbau von sog. Frequenzumformern für die Pumpensteuerung

-          Verringerung der Druckstöße durch konstanteren Druck im Netzbereich Mühlberg

-          Einbau einer Notstromversorgung

-          Erstellung einer bedarfsgerechten Zuwegung.

111.800 €

2018

Summe:

6.650.865 €

 

Grundstücke des Neubaugebiets Peising sind ebenfalls beitragspflichtig!

Auch die Grundstückseigentümer des Neubaugebiets Peising werden zum Verbesserungsbeitrag herangezogen. Die vielfach kursierenden, hartnäckigen Gerüchte zu diesem Thema entbehren jeglicher Grundlage.

 

Worin liegt die Verbesserung?

Hochbehälter Lengfeld

Hochbehälter Bad Abbach

Hochbehälter Schneidhart

Pumpwerk Peising

Pumpwerk Mühlberg

Erhöhung der Versorgungssicherheit

Erhöhung der Versorgungssicherheit

Erhöhung der Versorgungssicherheit

Erhöhung der Versorgungssicherheit

Erhöhung der Versorgungssicherheit

Erhöhung des Leitungsdrucks

Erhöhung des Leitungsdrucks

Verlängerung der Lebensdauer

Erhöhung des Leitungsdrucks

Erhöhung des Leitungsdrucks

Weniger Druck-schwankungen

Weniger Druck-schwankungen

 

Weniger Druck-schwankungen

Weniger Druck-schwankungen

Verbesserung der Löschwasserversorgung

Verbesserung der Löschwasserversorgung

 

Verbesserung der Löschwasserversorgung

Verbesserung der Löschwasserversorgung

       

Einbau Anlagen-überwachung

 

Wie ist der zeitlicher Ablauf geplant?

2019:                Versand von Vorausleistungbescheiden; Fälligkeit der ersten Rate

2021:                Fälligkeit der zweiten Rate

vss. 2023:         Versand der Schlussbescheide

 

Ein Teil der Investitionen wurde auf die Gebühren umgelegt - warum erfolgt die Finanzierung über einen Zeitraum von ca. 30 Jahren?

Eine kurzfristige Erhöhung der Gebühren ist nicht in jedem Fall möglich. Investitionskosten dürfen, wenn sie nicht über den Verbesserungsbeitrag finanziert werden, nur über die Abschreibungen und die sog. kalkulatorische Verzinsung in die Gebühr einfließen. Dadurch entsteht eine Finanzierungslücke, die über Fremdkapital geschlossen wird. Entsprechend haushaltsrechtlicher Vorgaben soll dabei die Laufzeit der Darlehen mit der Abschreibungsdauer gleichlaufen, d.h. wenn ein Hochbehälter über durchschnittlich 30 Jahre abgeschrieben wird, benötigt der Zweckverband ein Darlehen über diese Laufzeit (Nr. 4.5 Bek über das Kreditwesen der Kommunen vom 5.5.1983, zuletzt geändert mit Bek vom 12.11.2001).

 

Diese Information soll Ihnen einen Überblick über das Verbesserungsbeitragsrecht geben und helfen, den Vorausleistungsbescheid besser zu verstehen. Es handelt sich um eine stark vereinfachte Darstellung, ohne Anspruch auf Vollständigkeit. Für weitere Erläuterungen oder bei Fragen bzw. Unstimmigkeiten stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

 

 

Zum Seitenanfang