Gebühren/Beiträge

Entsprechend unserer Beitrags- und Gebührensatzung werden eine Verbrauchsgebühr (nach der Menge des über den Wasserzähler entnommenen Wassers) und eine Grundgebühr (nach der Nenngröße des Wasserzählers) berechnet.

Die Verbrauchsgebühr beträgt 1,90 € / m³ (zzgl. USt.), bis 30.09.2023 betrug sie 1,79 € / m³ (zzgl. USt.).

Die Grundgebühr beträgt jährlich bei der Verwendung von Wasserzählern mit Dauerdurchfluss:

bis
4 m³/h:
80 € / Jahr
bis
10 m³/h:
200 € / Jahr
bis
16 m³/h:
320 € / Jahr
bis
25 m³/h:
500 € / Jahr
bis 40 m³/h: 800 € / Jahr
bis 63 m³/h: 1.260 € / Jahr
bis 100 m³/h: 2.000 € / Jahr
bis 250 m³/h: 5.000 € / Jahr
bis 400 m³/h: 8.000 € / Jahr

Preise jeweils zzgl. 7% USt.

Die Abwassergebühren im Gemeindegebiet Bad Abbach (ohne Lengfeld und Mühlberg) werden im Auftrag des Marktes Bad Abbach und in den Ortschaften Teugn, Lengfeld und Ortsteil Mühlberg im Auftrag des ZV zur Abwasserbeseitigung Bad Abbach - Teugn erhoben.

Auf die Gebührenschuld sind Vorauszahlungen zum 15.01., 15.04. und 15.07. jeden Jahres in Höhe eines Viertels der Vorjahresabrechnung zu leisten. Die Endabrechnung erfolgt jährlich zum 30.09. (Abrechnungsjahr 01.10. - 30.09. des Folgejahres). Hierfür erhalten Sie eine Ablesekarte, die Sie ausgefüllt innerhalb von 8 Tagen bitte an uns zurücksenden. Das Porto übernimmt der Zweckverband. Sie können selbstverständlich auch anrufen, faxen oder den Zählerstand online eingeben (der Menüpunkt wird innerhalb des Zeitraumes vom 6. September bis 30. September dafür freigeschalten).

Erteilen Sie uns eine Einzugsermächtigung (s.Formulare), so werden die fälligen Beträge zum jeweiligen Fälligkeitsdatum eingezogen. Überweisen Sie selbst, merken Sie sich die genannten Vorauszahlungs-Termine bitte vor. Es ergeht nur ein Jahresbescheid, auf dem auch die Vorauszahlungen für das Folgejahr vermerkt sind. Bei den Überweisungen bitte immer die PK-Nr. angeben.

Der Herstellungsbeitrag beträgt für neu anzuschließende Objekte

a) pro m² Grundstücksfläche 1,56 €
b) pro m² Geschoßfläche 8,34 €

zuzüglich 7% USt.

Weitere Hinweise und Gebühren entnehmen Sie bitte der Beitrags- und Gebührensatzung.

 

Der vorläufige Verbesserungsbeitragssatz beträgt für alle anzuschließenden und angeschlossenen Objekte

a) pro m² Grundstücksfläche 0,36 €
b) pro m² Geschoßfläche 1,75 €

zuzüglich 7% USt.

Der endgültige Beitragssatz pro Quadratmeter Grundstücksfläche und Geschossfläche wird nach Feststellbarkeit des Aufwandes festgelegt.

Weitere Hinweise entnehmen Sie bitte der Verbesserungsbeitragssatzung.

 

Elektronischer Rechtsverkehr / Rechtsbehelfe / Widerspruch

Weitere Informationen zum Widerspruchsverfahren finden Sie hier.

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